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FEM-Nachweise

Die Festigkeit neu entwickelter Geräte, Konstruktuktionen, Bauteile und Komponenten muss häufig durch standardisierte Verfahren und nach in Normen festgelegten Kriterien berechnet, bewertet und nachgewiesen werden.

Ein Festigkeitsnachweis ist z.B. Bestandteil des Qualitätssicherungsprozesses oder wird von Auftraggebern bzw. Genehmigungsbehörden gefordert.

Basis für die Nachweise sind die Beanspruchungen unter verschiedenen Belastungssituationen, welche ebenfalls in Standards und Normen festgelegt sind. Die Berechnungen dieser Beanspruchungen erfolgt zweckmäßig mittels FEM-Analysen, da hierdurch auch komplexe Geometrien und Belastungen analysiert werden können.

Nachweise beziehen sich dabei nicht nur auf die Festigkeit bzgl. bleibender Deformationen und Bruch sondern auch auf Ermüdung, also den Nachweis der Dauerfestigkeit.

Bei IWiS verfügen wir über langjährige Erfahrung in der Erstellung von Nachweisen auf Basis von FEM-Analysen.

Die folgenden Standards und Normen dienten hierfür in zahlreichen Projekten als Grundlage für Festigkeitsnachweise und Dauerfestigkeitsnachweise:

EuroCode 3, EuroCode 6, DIN 18800, FKM-Richtlinie,

DIN EN 12663, DIN EN 61673,

DVS 1608, DVS 1612,

AS 1210,

VDI 2230,

Druckgeräterichtlinie

Die Erstellung von Nachweisen geht über die Durchführung von FEM-Berechnungen hinaus. Sie erfordert vertiefte Kenntnisse und Erfahrung in der Interpretation und Anwendung der Standards und Normen, die einem Nachweis zugrunde zu legen sind.

Wir verfügen über diese Kenntnisse und Erfahrung. Bitte kommen Sie auf uns zu.